Ferienjob

Geld verdienen während der Schulferien.
Der Ferienjob macht’s möglich! Bei einem Ferienjob handelt es sich um ein befristetes, kurzfristiges Arbeitsverhältnis. In den nachfolgenden Abschnitten findest du Infos, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen, unter welchen Bedingungen eine Beschäftigung bereits ab 13 Jahren erlaubt ist und welche Art von Ferienjob ab 15 Jahren ausgeübt werden darf.

Eine Vorlage für eine Ferienjob Bewerbung zum Download findest du ebenfalls in diesem Artikel.

Ferienjob ab welchem Alter?

Unter bestimmten Bedingungen (siehe Ferienjob ab 13) dürfen Kinder in Deutschland frühestens ab 13 Jahren in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Mit weniger Einschränkungen ist ein Ferienjob ab 15 Jahren möglich.

In Deutschland sind die Regelungen für Beschäftigungsverhältnisse von Minderjährigen im „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“, kurz „JArbSchG“ geregelt. Zuständig ist das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Im Internet findest du den vollständigen Gesetzestext hier: Jugendarbeitsschutzgesetz.

Ferienjob mit 13

Einen Ferienjob mit 13 Jahren dürfen Kinder in Deutschland dann ausüben,

  • wenn die Beschäftigung täglich nicht mehr als zwei Stunden (in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden) ausgeübt wird.
  • wenn es sich um eine leichte Tätigkeit handelt, die für Kinder geeignet ist.
  • wenn die Arbeitsleistung nicht zwischen 18 und 8 Uhr erbracht wird.
  • wenn nicht morgens vor Schulbeginn und auch nicht während des Unterrichts gearbeitet wird.
  • wenn die Erziehungsberechtigten ihre Einwilligung dazu geben.

Weitere Einzelheiten zum Ferienjob ab 13 Jahren findest du in §5 Abs. 3 Jugendarbeitsschutzgesetz.

Ferienjob mit 15

Über die Regelungen zum Ferienjob ab 13 hinausgehend, darf ein Ferienjob ab 15 Jahren gemäß §5 Abs. 4 Jugendarbeitsschutzgesetz ausgeübt werden. Für Jugendliche, die in Deutschland der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gilt:

  • Die Gesamtbeschäftigungsdauer darf je Kalenderjahr höchstens vier Wochen betragen.
  • Ein Beschäftigungsverhältnis für Jugendliche gemäß §5 Abs. 4 Jugendarbeitsschutzgesetz darf nur während der Schulferien ausgeübt werden.

Weitere Details hierzu findest du im o.g. Gesetzestext.
Für die Beschäftigung von Jugendlichen in Deutschland gelten ferner die §§ 8 bis 31 Jugendarbeitsschutzgesetz.

Ferienjob für Schüler, die nicht vollzeitschulpflichtig sind

Für Vollzeitschüler gelten die in den vorangehenden Abschnitten beschriebenen Regelungen.
Schüler, die nicht vollzeit schulpflichtig sind, dürfen gemäß §7 Jugendarbeitsschutzgesetz im Berufsausbildungsverhältnis sowie außerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden.

Die Beschäftigung darf bis zu maximal sieben Stunden täglich und bis zu 35 Stunden wöchentlich umfassen.
Ferner finden für die Beschäftigung nicht vollzeitschulpflichtiger Schüler die §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz entsprechend Anwendung.

Ferienjob Bewerbung

Für eine Ferienjob Bewerbung reicht in der Regel ein kurzes Bewerbungsschreiben.
Eine Vorlage im MS Word Format als Beispiel für eine Ferienjob Bewerbung stellen wir Ihnen hier zum Download bereit:

word_icon Mustervorlage Bewerbung Ferienjob im MS Word Format

 

adobe-pdf-icon  Mustervorlage Bewerbung Ferienjob im PDF Format

 

Die Bewerbung für eine Beschäftigung während der Schulferien sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name, Anschrift und Alter (oder Geburtsdatum) des Schülers
  • Klasse und Name der besuchten Schule (inkl. Angabe der Schulform)
  • Passfoto des Bewerbers
  • Möglicher Zeitraum und gewünschte Dauer für die Beschäftigung
  • Info, woher dem Bewerber das Unternehmen bekannt ist, und warum der Schüler dort gerne arbeiten würde.
  • Interessen, Fähigkeiten und Stärken des Schülers (z.B. Computerkenntnisse, z.B. Kenntnisse in MS Word oder MS Excel, etc. / Handwerkliche Fähigkeiten oder Erfahrung bei der Haus- und Gartenarbeit, z.B. Rasenmähen, Unkraut jäten, Fenster putzen etc.)

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Viele sind allerdings verunsichert, weil sie nicht wissen, was Arbeitgeber von jungen Leuten erwarten – oder wie sie Lernen und Arbeiten unter einen Hut kriegen sollen.

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