Fördermöglichkeiten für Umschulungen

Der Staat und die Industrie fördern in Deutschland engagiert Umschulungsmaßnahmen und Weiterbildung. Versprochen werden dabei nicht nur höherer Gehälter und mehr soziale Anerkennung. Letztendlich sind gut ausgebildete Fachkräfte auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Erhaltung des hohen Lebensstandards hierzulande wichtig. Gerade weniger qualifizierte Personen mit unzureichenden Ausbildungen benötigen oft Um- und Weiterbildungskurse sowie Zusatzlehrgänge, um im Arbeitsmarkt bestehen zu können. Darüber hinaus stehen die Umschulungsangebote in Deutschland auch allen anderen
Teilnehmern des Arbeitsmarktes zur Verfügung.

Bund und Länder helfen mit Förderprogrammen bei Umschulungen und Weiterbildungen

Die kleinsten Einkommensschichten können sich jedoch nur selten kostenintensive Fortbildungen leisten. Umgekehrt nehmen gut ausgebildete Fachkräfte regelmäßig an Fortbildungen teil und können so Einkommen und Kompetenz beständig erweitern. Der Bund und die Länder haben das schon lange erkannt und helfen bei Weiterbildungen konstruktiv weiter. Sie bietet dazu verschiedene Förderprogramme für Umschulungen an.

Umschulungen und Weiterbildungen – bezahltes und gefördertes Lernen für alle

Wer den beruflichen Stützpfeiler Fortbildung für sich nützen möchte, kann eine der zahlreichen Fördermöglichkeiten dafür in Anspruch nehmen. Damit wird die zu erwerbende Kompetenz nicht erst nach erfolgter Ausbildung mit einem höheren Gehalt belohnt, sondern bereits während man die Schulbank drückt. Die besten Angebote dazu kommen vom Bund. Aber auch die Bundesländer bietet passende Förderprogramme an. Letztere sind besonders dann interessant, sollte man die Voraussetzung für ein Förderprogramm des Bundes nicht erfüllen.

Fördermöglichkeiten – so werden Sie für Ihre Umschulung bezahlt

Früher bekam man für eine gute Note im Zeugnis ein Geschenk, heute bekommt man für lebenslanges Lernen eine Förderung. Hier finden Sie einige Beispiele für Förder- und Unterstützungsmaßnahmen, die Sie im Fall einer Umschulung oder eine Weiterbildung für sich nutzen können. Auskünfte dazu erteilen auch die Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit sowie die lokalen Arbeits- und Jobcenter.

Diese Fördermöglichkeiten für Umschulungen gibt es

Begabtenförderung – wer unter 25 Jahre alt ist und einen Notendurchschnitt von mindestens 1,9 bei einer Primär- oder Schulausbildung nachweisen kann, darf mit einer einmaligen
Förderung von bis zu 5.100 Euro rechnen. Das Förderprogramm eignet sich zum Beispiel für Frauen im Mutterschutz und Zivildienstleistende.

Bildungsprämie – diese Bundesförderung eignet sich für alle Berufstätigen, deren wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden und das Jahresgehalt 20.000 Euro nicht übersteigt. Bei Ehepaaren liegt die Verdienstobergrenze bei 40.000 Euro. Die Bildungsprämie können auch Mütter und Väter in der Elternzeit beantragen. Für Ruheständler ist die Förderung dann verfügbar, wenn sie eine Nebentätigkeit ausüben. Ersetzt werden bis zu 50 Prozent der Umschulungskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Bildungsgutschein – wer Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann diese Art der Unterstützung beantragen. Die Bedrohung der Arbeitslosigkeit ist dabei weit gefasst. Darunter fallen all jene Personen, die in einem Beruf tätig sind, für den sie nicht ausreichend ausgebildet wurden. Vergeben wird der Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit. Einzulösen ist er beim Bildungsträger, der jedoch eine Qualifizierung nach AZAV besitzen muss.

Aufstiegsstipendium – Umschulung durch Weiterbildung, das gelingt oft mit einem zusätzlichen Hochschulstudium. Neben der fundierten Ausbildung an einer Universität oder Hochschule profitieren die Teilnehmer dabei von einer 100-prozentigen Förderung. Wer Vollzeit studiert bekommt monatlich eine Unterstützungsleistung plus Geld für Lernunterlagen, bei einem berufsbegleitenden Studium erhält man jährlich eine Einmalleistung.

Bafög und Meister-Bafög – Der Staat bewilligt hierbei ein Darlehen, von dem rund 30 Prozent als Zuschuss bewertet werden. Somit muss nur der Rest, nach abgeschlossener Ausbildung, an den Staat zurückbezahlt werden. Die Rückzahlung kann flexibel gestaltet werden und unterliegt der Absprache zwischen Bund und des Leistungsempfängers.

Soldatenversorgungsgesetz – auch die Bundeswehr betreibt einen Berufsförderungsdienst.
Hierbei soll u. a. der zivile Nutzen von Zusatz- und Zweitausbildungen sichergestellt werden beim Ausscheiden aus dem Militärdienst. Nutzen können dieses Förderprogramm alle Soldaten und Soldatinnen.

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