Ferienjob in den Ferien: Regeln, Verdienst und was du vorher klären musst

Der erste eigene Job fühlt sich anders an als Taschengeld. Nicht wegen der Summe — sondern weil zum ersten Mal jemand mit dir rechnet, der nicht deine Familie ist.

Damit daraus kein Ärger wird, solltest du ein paar Regeln kennen. Wie viel du in deinem Alter arbeiten darfst, ist nämlich nicht Verhandlungssache, sondern steht im Gesetz. Hier stehen die Grenzen, die Zahlen und die drei Gründe, warum sich ein Ferienjob trotzdem lohnt.

Jugendliche Ferienjobberin packt in einer Bäckerei Brötchen in eine Papiertüte
Ferienjob in der Bäckerei: früh raus, dafür ist der Tag um zwei zu Ende

Was du in welchem Alter arbeiten darfst

Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es klingt nach Bürokratie, ist aber im Kern einfach — und es schützt dich, nicht den Betrieb.

Übersicht der erlaubten Arbeitszeiten im Ferienjob nach Alter: unter 13 gar nicht, 13 bis 14 zwei Stunden täglich, ab 15 bis acht Stunden
Was in welchem Alter erlaubt ist — nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Die wichtigste Zahl steht in der untersten Zeile: Solange du vollzeitschulpflichtig bist, darfst du höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten (§ 5 Abs. 4 JArbSchG). Vier Wochen — nicht vier Wochen pro Ferienabschnitt. Wer in den Sommerferien vier Wochen gejobbt hat, ist für dieses Jahr durch. Endet deine Vollzeitschulpflicht, fällt diese Grenze weg; die übrigen Regeln für Jugendliche gelten bis 18 weiter.

Dazu kommen ein paar Regeln, die im Alltag zählen:

  • Höchstens 8 Stunden am Tag, 40 in der Woche, verteilt auf fünf Tage (§§ 8, 15).
  • Nur zwischen 6 und 20 Uhr (§ 14). Ab 16 gibt es Ausnahmen, etwa in der Gastronomie bis 22 Uhr oder in Bäckereien ab 5 Uhr.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 12 Stunden Pause (§ 13). Abends um 20 Uhr Schluss heißt: nicht vor 8 Uhr wieder anfangen.
  • Ruhepausen: 30 Minuten bei mehr als 4½ Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden (§ 11). Am Stück darfst du höchstens 4½ Stunden durcharbeiten.
  • Samstag und Sonntag sind für Jugendliche grundsätzlich arbeitsfrei. Das Gesetz erlaubt in bestimmten Branchen Ausnahmen — Gastronomie, Verkauf, Pflege, Landwirtschaft. Dann müssen die vorgeschriebenen freien Wochenendtage und ein Ersatzruhetag eingehalten werden. Welche Ausnahme für deinen Betrieb gilt, sollte im Vertrag oder Dienstplan stehen.

Wenn ein Betrieb dich zu mehr überreden will: Das ist kein Entgegenkommen dir gegenüber, sondern ein Verstoß gegen ein Gesetz, für den der Betrieb haftet. Du musst da nicht mitspielen.

Was am Ende übrig bleibt

Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € pro Stunde. Aber Achtung, und das überrascht die meisten: Für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt er nicht. Das steht ausdrücklich in § 22 Abs. 2 Mindestlohngesetz. Was du bekommst, ist also Verhandlungssache — viele Betriebe zahlen trotzdem in der Nähe des Mindestlohns, manche deutlich darunter.

Deshalb: Frag vor der Zusage nach dem Stundenlohn. Nicht am ersten Arbeitstag, nicht bei der Abrechnung.

Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?

Für Ferienjobs ist meistens die zweite Form die richtige. Wichtig ist, dass der Betrieb sie vor Arbeitsbeginn korrekt einordnet und anmeldet — lass dir sagen, unter welcher Form du angemeldet wirst.

  • Minijob mit Verdienstgrenze: Der regelmäßige monatliche Verdienst darf 2026 grundsätzlich 603 € nicht überschreiten. Der Job kann befristet oder längerfristig laufen. Der Betrieb zahlt Pauschalabgaben; bei der Rentenversicherung kann für dich ein eigener Beitragsanteil anfallen, sofern du dich nicht wirksam davon befreien lässt.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Sie muss von Anfang an zeitlich begrenzt sein und darf zusammen mit allen anderen kurzfristigen Beschäftigungen des Kalenderjahres grundsätzlich drei Monate oder 70 Arbeitstage nicht überschreiten — die Zeiten werden also zusammengerechnet. Für landwirtschaftliche Betriebe gelten seit 2026 Sondergrenzen von 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen. Eine feste Verdienstobergrenze gibt es nicht; liegt der monatliche Verdienst über 603 €, muss der Betrieb aber prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen normalerweise nicht an — steuerpflichtig ist der Lohn trotzdem.

Das ist der Punkt, den die meisten verwechseln: sozialversicherungsfrei heißt nicht steuerfrei. Und weil keine Beiträge fließen, entsteht aus einem Ferienjob auch kein eigener Kranken- oder Rentenversicherungsschutz.

Und die Steuer?

Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 €. Entscheidend ist allerdings das zu versteuernde Einkommen des gesamten Jahres, nicht nur der Lohn aus einem einzelnen Ferienjob.

Wird nach deinen persönlichen Lohnsteuermerkmalen Lohnsteuer einbehalten, kann sich eine Steuererklärung im Folgejahr lohnen. Ob und wie viel du zurückbekommst, hängt von der Abrechnung und deinen gesamten Einkünften ab. Manche Betriebe versteuern eine kurzfristige Beschäftigung stattdessen pauschal — dann läuft die Steuer nicht über dich, und es gibt für dich auch nichts zu erstatten. Frag deshalb nach, wie dein Job versteuert wird. Und lass dir am Ende die Lohnsteuerbescheinigung geben: Heb sie auf.

Und das Kindergeld? Solange du unter 18 bist, ändert ein Ferienjob daran grundsätzlich nichts. Ab 18 hängt der Anspruch unter anderem davon ab, ob du dich in Schule, Studium, Ausbildung, Übergangszeit oder Arbeitssuche befindest. Nach einer ersten abgeschlossenen Ausbildung kann zusätzlich der Umfang einer Erwerbstätigkeit relevant werden. Im Zweifel fragt deine Familie kurz bei der Familienkasse nach.

Drei Gründe, warum sich das lohnt

1. Das Geld — aber anders, als du denkst

Klar, das Geld ist der Grund, aus dem man anfängt. Der eigentliche Effekt ist ein anderer: Du weißt danach, wie lange man für 200 € arbeitet. Diese Umrechnung im Kopf — „das sind zwei Tage Lager“ — bleibt, und sie verändert, wie man Dinge kauft.

Rechne ruhig vorher aus, was am Ende übrig bleibt. Wenn du unter 18 bist und 12 € Stundenlohn vereinbarst — ein verhandelter Lohn, du hast ja keinen Mindestlohnanspruch —, ergeben vier Wochen mit jeweils 40 Stunden 1.920 € brutto. Das ist viel Geld für einen Sommer. Gleichzeitig sind es vier Wochen Ferien, die weg sind. Rechne vor der Zusage beide Seiten durch.

2. Erfahrung — vor allem darüber, was du nicht willst

Ein Ferienjob ist die billigste Berufsorientierung, die es gibt. Du lernst Abläufe kennen, Schichtpläne, den Ton in einem Betrieb, und du merkst schnell, ob dir eine Branche liegt.

Der unterschätzte Teil: Auch ein Job, der dir nicht gefällt, ist eine Erkenntnis. Wer nach drei Wochen im Lager sicher weiß, dass er nichts machen will, wo man den ganzen Tag steht, hat etwas gelernt, das ihm kein Berufsberater sagen kann.

Such dir wenn möglich etwas in einer Richtung, die dich interessiert. Klappt das nicht, ist es auch nicht schlimm — über den Tellerrand zu schauen bringt oft mehr als das dritte Praktikum im selben Feld.

3. Kontakte — und ein Zeugnis

„Networking“ klingt nach Business-Sprech, meint hier aber etwas sehr Konkretes: Leute im Betrieb, die wissen, dass du zuverlässig bist. Wenn du dich später auf einen Ausbildungsplatz bewirbst, ist das mehr wert als jedes Anschreiben.

Deshalb der praktischste Tipp in diesem Artikel: Bitte am letzten Tag um ein Arbeitszeugnis — oder wenigstens um eine kurze schriftliche Bestätigung mit Zeitraum und Tätigkeit. Das kostet die Chefin fünf Minuten, und du hast es in zwei Jahren noch. Hinterher jemanden anzurufen, den man ein Jahr nicht gesehen hat, ist deutlich unangenehmer.

Ferienjob-Checkliste zum Speichern

Diese Punkte klärst du vor der Zusage, nicht danach:

  • Stundenlohn — wie hoch, und wann wird gezahlt?
  • Arbeitszeit — wie viele Stunden pro Tag und Woche, an welchen Tagen, wie sind die Pausen geregelt?
  • Vertrag — gibt es einen schriftlichen? (Sollte es.)
  • Beschäftigungsart — wirst du als kurzfristig Beschäftigter oder als Minijobber mit Verdienstgrenze angemeldet?
  • Steuer — wird nach deinen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet oder pauschal durch den Betrieb?
  • Zustimmung — welche Unterschrift deiner Sorgeberechtigten verlangt der Betrieb für Vertrag und Arbeitsaufnahme? (Bei 13- und 14-Jährigen ist die Einwilligung gesetzlich zwingend.)
  • Lebensmittel — brauchst du eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, wo bekommst du sie, und wer übernimmt mögliche Gebühren?
  • Ausrüstung — stellt der Betrieb Arbeitskleidung, Schuhe oder Schutzausrüstung?
  • Ansprechpartner — an wen wendest du dich, wenn etwas nicht stimmt?

Zur Lebensmittel-Belehrung noch der Vollständigkeit halber: Sie kommt vom Gesundheitsamt oder von einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt und darf bei erstmaliger Arbeitsaufnahme höchstens drei Monate alt sein (§ 43 IfSG). Ob Gebühren anfallen und wer sie trägt, ist regional unterschiedlich — das klärt ihr mit dem Betrieb und der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf ich einen Ferienjob machen?

Ab 13 Jahren sind mit Einwilligung der Eltern bestimmte leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten erlaubt, grundsätzlich höchstens zwei Stunden täglich. Sie dürfen nicht zwischen 18 und 8 Uhr sowie nicht vor oder während des Schulunterrichts stattfinden. Der klassische Ferienjob mit bis zu acht Stunden täglich ist grundsätzlich erst für Jugendliche ab 15 möglich. Solange sie noch vollzeitschulpflichtig sind, gilt dafür die Grenze von vier Wochen pro Kalenderjahr.

Wie viel darf ich verdienen, ohne dass etwas abgezogen wird?

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung fallen normalerweise keine Sozialversicherungsbeiträge an — unabhängig von der Höhe. Steuerpflichtig ist der Lohn trotzdem. Wie viel am Ende bleibt, hängt davon ab, ob der Betrieb pauschal versteuert oder nach deinen Lohnsteuermerkmalen abrechnet, und wie hoch dein gesamtes Jahreseinkommen ausfällt. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €.

Bekomme ich als Schüler den Mindestlohn?

Nicht automatisch. Wer unter 18 ist und keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, fällt nach § 22 Abs. 2 Mindestlohngesetz nicht unter den Mindestlohn. Der Betrieb darf weniger zahlen. Deshalb: Stundenlohn vor der Zusage klären, nicht danach.

Verlieren meine Eltern Kindergeld, wenn ich arbeite?

Unter 18 grundsätzlich nicht. Ab 18 hängt der Anspruch davon ab, ob du in Schule, Studium, Ausbildung, Übergangszeit oder Arbeitssuche bist; nach einer ersten abgeschlossenen Ausbildung kann zusätzlich der Umfang einer Erwerbstätigkeit eine Rolle spielen. Das ist der Punkt, an dem sich ein kurzer Anruf bei der Familienkasse lohnt.

Darf ich am Wochenende arbeiten?

Im Grundsatz nein. Es gibt Ausnahmen für Gastronomie, Verkauf, Krankenhäuser und Landwirtschaft — dann müssen aber die vorgeschriebenen freien Samstage und Sonntage sowie ein Ersatzruhetag eingehalten werden. Welche Regel für deinen Betrieb gilt, sollte aus Vertrag oder Dienstplan hervorgehen.

Und wenn es dieses Jahr nichts wird?

Ein Ferienjob ist kein Muss. Vier Wochen sind ein großer Teil der Sommerferien, und die kommen so nicht wieder. Wer lieber unterwegs ist, findet bei uns Ideen für Jugendreisen und alles Weitere rund um den Ferienjob; wer erst mal schauen will, wann überhaupt frei ist, findet die Termine unter Schulferien nach Bundesland.

Und wenn du dich für den Job entscheidest: Zwei Wochen arbeiten und zwei Wochen frei haben ist oft die bessere Aufteilung als vier Wochen am Stück.

Stand und Quellen

Stand: August 2026. Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändert sich regelmäßig. Entscheidend sind eure konkrete Beschäftigung und die Anmeldung durch den Betrieb — dieser Überblick ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bei Steuerfragen helfen das Finanzamt oder eine steuerlich befugte Stelle.

📍 Schulferien 2026 nach Bundesland

schulferien.eu